Informationen zur Mitgliedschaft
beim Sportverein Ingstetten e.V.
In der Satzung des SVI ist z. B. festgelegt, dass jedes Mitglied zur Entrichtung des jeweils von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinsbeitrages
verpflichtet ist.
Derzeit gelten folgende Jahresbeitragssätze:
Beitrag |
Beitragssatz |
Erwachsene |
55,00 EUR |
|
|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
25,00 EUR |
Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel am Jahresanfang von
Ihrem Konto abgebucht.
Der neue Beitrag gilt dann ab der nächsten Erhebung, die einmal jährlich für das ganze Kalenderjahr eingezogen
wird.
Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist – auch teilweise, z. B. im Falle eines Vereinsaustrittes - nicht möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis spätestens zum 15. November bei der Vorstandschaft vorliegen, damit diese zum Jahresende wirksam werden kann.
Kündigungen senden sie bitte zu Händen unseres Kassierers Jonas Rittler.
Die Einzugsermächtigung für Vereinsbeiträge erlischt automatisch, soweit diese Frist eingehalten wurde. Ansonsten
gilt sie für ein weiteres Jahr.
Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit offen z.B. im persönlichen Gespräch
mit einem unserer Vereinsverantwortlichen oder auch schriftlich an unseren Vorstand
Thomas Franke. (Adresse siehe Impressum) Natürlich können Sie auch das Kontaktformular
dieser Website verwenden. Die Information wird umgehend weiter geleitet....
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Verein!
Die Vorstandschaft des SV-Ingstetten
Mit Ihrer Unterschrift auf der Beitrittserklärung erkennen Sie die Satzung
des Sportvereins Ingstetten e.V. an.